Realschule Öhringen
 
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Entschuldigungsformular

Entschuldigungsformular im PDF-Format (ausfüllbar)

Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie dies telefonisch im Schulsekretariat (07941-91390) melden. Die Sekretärin informiert im Anschluss daran den Klassenlehrer. Unabhängig von der fernmündlichen Krankmeldung sind Sie angehalten, Ihr Kind innerhalb von drei Schultagen unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung schriftlich zu entschuldigen.

Im Folgenden sehen Sie die entsprechenden Auszüge der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums:

§ 2 Verhinderung der Teilnahme

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, (…). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn (…) Tagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.