Realschule Öhringen
 
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Schulordnung

Leitgedanken

Schüler, Eltern und Lehrer der Realschule Öhringen haben diese Schulordnung erarbeitet und vereinbart, um das Zusammenleben in der Schule zu regeln und das Ansehen der Schule zu fördern. Ziel ist es, das Lernen und Lehren zu erleichtern, die Würde und Gesundheit des Einzelnen zu schützen und beizutragen, die Schule zu einem Ort zu machen, an dem wir uns alle wohl fühlen.

Wir wollen einander gegenseitig mit Respekt und Achtung begegnen, Verantwortung, Verständnis und Toleranz üben.

Wir lassen nicht zu, dass anderen seelische oder körperliche Gewalt angetan wird. Konflikte lösen wir im Gespräch oder suchen Hilfe bei Streitschlichtern oder Lehrern.

Diese Schulordnung legt einen Rahmen für unser Zusammenleben fest, sie kann nicht jeden Einzelfall bedenken.

Der Schulweg

Der Schulweg ist der direkte Weg zwischen Elternhaus und Schule; einbezogen ist auch der Weg zu den Sportstätten und allen schulischen Veranstaltungen. Nur hier wird Versicherungsschutz gewährt. Auch auf dem Schulweg und während außerschulischer Veranstaltungen verhalten wir uns entsprechend der Schulordnung. 

Das Schulgelände

Auf dem Schulgelände übt der Schulleiter das Hausrecht aus.

Der Unterrichtsbeginn

Das Schulgebäude ist für Schüler ab 7.50 Uhr geöffnet. Schülern, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln früher eintreffen, steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Schüler, die mit dem Fahrrad oder einem anderen Fahrzeug zur Schule kommen, nutzen die dafür vorgesehenen Flächen.

Nach dem Klingeln suchen alle Schüler ihre Unterrichtsräume auf; der Aufenthalt auf den Gängen bzw. in den Treppenhäusern stört und lenkt unnötig ab. Um den Unterricht pünktlich beginnen zu können, bereiten sich die Schüler vor Stundenbeginn darauf vor und legen die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereit.

Sollte die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer sein, erkundigen sich die Klassensprecher im Konrektorat bzw. Sekretariat.

Die Pausen

Die große Pause dauert 15 Minuten. Sie dient der Erholung und wird in der Regel auf dem Pausenhof verbracht. Um die Aufsicht zu gewährleisten, sind Schüler der Klassen 10 zur Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt.

Bei „Schlecht-Wetter-Regelung“ stehen der überdachte Teil des Pausenhofs, das Foyer (EG) und der Vorraum (UG) zur Verfügung.

Während der Mittagspause stehen neben den Aufenthaltsräumen weitere Zimmer im EG offen. Näheres regelt der Belegungsplan. 

Hohlstunden

Um den allgemeinen Unterrichtsbetrieb nicht zu stören, verbringen Schüler Hohlstunden in den Aufenthaltsräumen bzw. auf dem Pausenhof.

Aus rechtlichen Gründen darf das Schulgelände erst nach Unterrichtsende verlassen werden. Begründete Ausnahmen müssen durch eine Lehrkraft genehmigt werden. 

Ordnung, Gestaltung

Wir gestalten das Schulhaus und unsere Klassenzimmer so, dass wir gerne darin arbeiten. Mit den Möbeln und dem Inventar gehen wir pfleglich um und achten auf Ordnung und Sauberkeit. Die Fachräume dürfen aus Gründen der Sicherheit nur gemeinsam mit dem Fachlehrer betreten werden. 

Regeln des Umgangs und Verhaltens

Wir erwarten von allen angemessene Umgangsformen und rücksichtsvolles Verhalten. Im Schulalltag sind Ruhe und Konzentration erforderlich. Lärmen, Herumrennen und Toben muss vor allem im Schulgebäude vermieden werden. 

Aus Sicherheitsgründen dürfen Dachflächen und Balkone nicht betreten werden. Schneeballwerfen und Schleifen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Rauchen, Alkoholkonsum und das  Mitführen von Alkohol sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Nutzung von Handys ist im Schulhaus nicht gestattet.

Die Arbeitsatmosphäre in der Schule setzt auch eine angemessene Kleidung voraus.

Die Toiletten dürfen weder als Aufenthaltsraum noch zum Rauchen genutzt werden.

Private elektronische Geräte müssen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in den Sportstätten ausgeschaltet sein. Ihre Benutzung ist nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft zulässig.

Diese Schulordnung beschreibt die wichtigsten Grundsätze für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist aufgefordert, sich aktiv für die Einhaltung der Schulordnung einzusetzen.

Udo Nonnenmacher, Realschulrektor